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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Kreisvolkshochschule Gotha

1.     Allgemeines

(1)    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Gotha (KVHS Gotha), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2)    Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Ver­tragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS. Insoweit tritt die KVHS nur als Vermittler auf.
(3)    Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) be­dürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der KVHS). Erklärungen der KVHS Gotha genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2.     Vertragsschluss

(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2)    Die Anmeldung für Veranstaltungen der KVHS Gotha kann in der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Gotha zu den jeweiligen Öffnungszeiten erfolgen sowie per Post, Fax und E-Mail sowie über die Homepage mit dem gültigen Anmeldeformular.
(3)    Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertrags­angebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (4) entweder durch Annahmeerklärung der KVHS zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die KVHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(4)    Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der KVHS ein­geht, abweichend von Abs. (3) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(5)    Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (3) und (4) nicht berührt.

3.     Vertragspartner und Teilnehmer

(1)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der KVHS Gotha als Veranstalterin und des Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der KVHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmer bedarf der Zustimmung der KVHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2)    Für die Teilnehmer gelten sämtliche die Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3)    Die KVHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4.     Entgelt

(1)    Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der KVHS Gotha (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2)    Das Entgelt soll spätestens vor der ersten Kursveranstaltung bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt mittels EC-Karte während der Kassenzeiten in unserer Geschäftsstelle oder mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Dazu ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlich.
Durch Rückberechnungen anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
(3)    Eine Rechnungslegung kann nur mit schriftlichem Auftrag an Firmen und Institutionen erfolgen. Es muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
(4)    Für die Teilnahme an Kursen der KVHS Gotha, die mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassen, kann eine Ermäßigung von 25 % beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Studenten (Studentenausweis), ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge, Auszubildende (Ausbildungsvertrag), Schüler mit vollendetem 16. Lebensjahr (Schülerausweis), Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II und die mit diesem Personenkreis in einer Bedarfsgemeinschaft leben sowie Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (Nachweis nicht älter als 2 Monate), Schwerbeschädigte, Mütter/Väter/Adoptiveltern, die ein ungekürztes Erziehungsgeld erhalten.
Die Antragsberechtigung muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Für Einzelunterricht und Kleingruppenkurse (Mindestteilnehmerzahl unter 8 Personen), Fahrten, Reisen, Materialkosten und Prüfungs­gebühren ist keine Ermäßigung möglich.
Bei mehreren Ermäßigungsmöglichkeiten kann nur von einer Gebrauch gemacht werden.
(5)    Tritt ein Teilnehmer verspätet in einen Kurs ein, ist das Entgelt in vollem Umfang zu entrichten. Eine anteilige Entgeltzahlung kann nicht gewährt werden.
(6)    Das volle Entgelt wird auch dann geschuldet, wenn der Kursteilnehmer am Kurs oder an einzelnen Veranstaltungen aus persönlichen Gründen nicht teilnimmt und keine schriftliche Kündigung eingereicht hat.
(7)    Wenn nicht anders vermerkt, liegt der Anmeldeschluss 7 Tage vor Kursbeginn. Eine Abmeldung vom Kurs oder einer Veranstaltung ist nur bis zum Anmeldeschluss kostenfrei. Bei einem späteren Rücktritt wird das Entgelt geschuldet.

5.     Organisatorische Änderungen

(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde, es sei denn, der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Person.
(2)    Die KVHS kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der KVHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4)    An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

6.     Rücktritt und Kündigung durch die KVHS Gotha

(1)    Die Mindestzahl der Vertragspartner wird in der Ankündigung der Veranstal­tung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die KVHS vom Vertrag zurücktreten.
(2)    Die KVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner ohne Wert ist.
(3)    Die KVHS wird die Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) sowie Ziffer 7 (5) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer 14 Tagen erstatten.
(4)    Die KVHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitenden, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Vertragspartnern, Teilnehmenden oder Beschäftigten der KVHS,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die KVHS die Vertragspartner auch von einer Veran­staltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der KVHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7.     Höhere Gewalt

(1)    Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass die KVHS Gotha an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt, wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2)    „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das die KVHS zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und dies gegenüber dem Vertragspartner nachweisen kann.
(3)    Die KVHS Gotha benachrichtigt die Vertragspartner unverzüglich – wenigstens per E-Mail – über den Eintritt höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4)    Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme höherer Gewalt (Absatz 2), werden die Vertragspartner unverzüglich wenigstens per E-Mail benachrichtigt.
(5)    Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, kann die KVHS den Vertrag kündigen und rückabwickeln. In diesem Fall greift Ziffer 6 (3).

8.     Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartner

(1)    Für die Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Gotha ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages möglich, insbesondere bei
a) langfristiger eigener Erkrankung oder Wegzug aus dem Landkreis. Durch den Teilnehmer hat der Nachweis des Kündigungsgrundes mittels Vorlage eines Attestes des Arztes, der Meldebehörde bzw. in anderer geeigneter Weise zu erfolgen.
b) Erhöhung der Entgelte der KVHS Gotha während der Laufzeit des Vertrages.
Für die Berechnung einer eventuellen Rückvergütung bereits gezahlter Teilnehmerentgelte ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Kreisvolkshochschule ausschlaggebend. Bis zu diesem Datum stattgefundene Unterrichtsstunden werden bei außerordentlicher Kündigung nach Buchstaben a) nicht rückvergütet. Die Kosten trägt der Vertragspartner.
(2)    Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(3)    Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Wider­rufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zu­rückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

9.     Schadenersatzansprüche

(1)    Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die KVHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2)    Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.     Schlussbestimmungen

(1)    Das Recht, gegen Ansprüche der KVHS Gotha aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2)    Ansprüche gegen die Kreisvolkshochschule Gotha sind nicht abtretbar.
(3)    Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der KVHS Gotha ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.
(4)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Gotha gelten ab 01.01.2021.


Erreichbarkeit der KVHS

Postanschrift:

Landratsamt Gotha
Kreisvolkshochschule
18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Besucheranschrift:

Kreisvolkshochschule
Waltershäuser Straße 136
99867 Gotha

Tel. 03621 214-603

Internet: www.kvhs-gotha.de, E-Mail: vhs@kreis-gth.de

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Kreisvolkshochschule Gotha, 18.-März-Str. 50, Tel. 03621 214-603 oder E-Mail vhs@kreis-gth.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Gleichstellungsbestimmung:

Für die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und die Widerrufsbelehrung gelten die Status- und Funktionsbezeichnungen in männlicher, weiblicher und diverser Form.